Gemeinschaftspraxis Wette - Prell
Logo
Logo
Logo
Logo
 

Schwangerschaft

Sie sind schwanger? Herzlichen Glückwunsch!

Wir freuen uns darauf, Sie durch diese spannende und erlebnisreiche Zeit begleiten zu dürfen.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen alle Vorsorgeleistungen im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien an, welche auch von den Krankenkassen übernommen werden.

Hierzu gehören u.a.

  • regelmäßige Kontrollen von Blutdruck, Gewicht, Urin
  • Bestimmte Blutentnahmen zur Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor, für den Antikörpersuchtest, zur Rötelntiterbestimmung, zum Ausschluss von Infektionen (Lues, Chlamydien, Hepatitis B, HIV) und zur regelmäßigen Kontrolle des Hämoglobinwertes
  • 3 Ultraschalluntersuchungen (10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche)

Diese Untersuchungen finden zunächst in vierwöchentlichen, ab der 32. SSW in zweiwöchentlichen Abständen statt.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen weitere, größtenteils sehr wichtige Zusatzuntersuchungen  zur Überwachung Ihrer Schwangerschaft, die jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden:

  • Abklärung der Immunität gegen weitere Infektionskrankheiten ( Toxoplasmose,
     

    Die Toxoplasmose ist eine häufige Infektionskrankheit mit dem Erreger Toxoplasma gondii, die von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Hauptwirt dieser Parasiten ist die Katze, welche die Eier dieses Erregers mit dem Kot ausscheidet. Die Eier können anschließend von Wind oder Staub verteilt werden. So können sie vom Menschen, aber auch anderen (Schlacht-)Tieren aufgenommen werden und diese ebenfalls infizieren.

    Somit gibt es 2 mögliche Infektionswege für den Menschen:

    • durch engen Katzenkontakt (Katzenkot)
    • durch rohes bzw. nicht ausreichend gekochtes oder gebratenes Fleisch infizierter Schlachttiere (z.B. Mett, Tartar, Teewurst) oder ungewaschenes Obst, Gemüse und Salat

    In Deutschland haben 45-50% der Frauen im gebärfähigen Alter diese Infektion (meist
    unbemerkt) durchgemacht und sind daher geschützt.
    Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft kann das ungeborene Kind jedoch infiziert
    werden, was zu einer Fehlgeburt, schweren Fehlbildungen insbesondere des kindlichen
    Gehirns oder Erblindung führen kann.

    Mit einer Blutuntersuchung zu Beginn der Schwangerschaft kann frühzeitig festgestellt werden, ob Sie bereits Antikörper gegen Toxoplasmen gebildet haben, welche Ihr Kind in der
    Schwangerschaft schützen.

    Fehlen diese Abwehrstoffe bei Ihnen, sollte die Blutuntersuchung noch mindestens zweimal in der Schwangerschaft wiederholt werden, um eine neuauftretende Infektion rechtzeitig zu
    entdecken und mit Antibiotika behandeln zu können. Zudem sollten Sie folgende Regeln besonders sorgfältig beachten:

    • Essen Sie nur gut gekochte oder gebratene  (am besten 20 Minuten bei mind. 50°C) Fleisch- und Wurstwaren, verzichten Sie gänzlich auf  rohes Fleisch!
    • Waschen Sie rohes Obst, Gemüse und Salat äußerst gründlich vor dem Verzehr
    • Bei der Zubereitung von rohem Fleisch und bei der Gartenarbeit tragen Sie im optimalen Fall Handschuhe oder reinigen sich anschließend, wie auch nach dem Besuch von Kinderspielplätzen (Sandkästen), gründlich die Hände
    • die Reinigung des Katzenklos mit heißem Wasser überlassen Sie am besten einer anderen Person
     
    Cytomegalie,
     

    Die Cytomegalie wird durch das Cytomegalievirus (CMV) verursacht und kann bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft mit einem Risiko von 40% auf das ungeborene Kind übertragen werden. Die Infektion verläuft beim Erwachsenen meist ohne oder mit nur uncharakteristischen Symptomen (Fieber, Lymphknotenschwellung), nur selten kommt es zu einer Gelbsucht oder Herzmuskelentzündung. Der Erreger wird über Körperflüssigkeiten wie Speichel, Tränen, Urin oder Blut übertragen.

    Besonders gefährdet  sind beispielsweise Kinderkrankenschwestern oder Erzieherinnen, da z.B. bis zu 20% der Kinder unter drei Jahren in Kinderhorten und Krabbelgruppen mit dem CMV infiziert sind, ohne dass bei ihnen Krankheitszeichen sichtbar wären.

    Wird das ungeborene Kind mit CMV infiziert, kann es zu folgenden Schäden kommen: Vergrößerung von Leber und Milz, Blutarmut, Verkalkungen im Gehirn, ein zu kleiner Kopf, Krampfanfälle und geistige Behinderung. Entwicklungsverzögerung sowie Schädigungen von Auge und Gehör werden beobachtet. Über 90 Prozent der betroffenen Neugeborenen entwickeln dauerhafte Folgeschäden. Die Sterblichkeit liegt bei etwa 10 Prozent.

    Durch eine Blutuntersuchung kann festgestellt werden, ob Sie bereits früher eine CMV-Infektion durchgemacht haben und dadurch ein relativer Immunschutz besteht, welcher in zahlreichen Fällen eine Infektion des Kindes in der Schwangerschaft verhindern kann.

    Bei fehlender Immunität sollten weitere Blutkontrollen in der Schwangerschaft erfolgen, um eine neu auftretende Infektion feststellen zu können. Insbesondere die o.g. Risiko-Berufsgruppen sollten zusätzlich folgende Regeln beachten:

    • waschen Sie Ihre Hände mit Seife und warmem Wasser  nach Windelwechseln, Füttern, Baden, Nase putzen und dem Anfassen von Spielzeug
    • Vermeiden Sie gemeinsames Nutzen von Tassen, Handtüchern und anderen Gegenständen sowie das Ablecken von Schnullern oder das Küssen auf den Mund
    • Reinigen Sie Gegenstände und Oberflächen, die mit Urin und Speichel in Kontakt gekommen sind
     
    Windpocken,
     

    Bei Windpocken (Varizellen) handelt es sich um eine Virusinfektion, die v.a. bei Kindern auftritt, mit einem bläschenförmigen Ausschlag einhergeht und v.a. durch sog. Tröpfcheninfektion (d.h. über Nasen-und Rachensekrete z.B. beim Niesen, Husten oder Kontakt mit dem Bläscheninhalt) übertragen wird.

    Die meisten Schwangeren sind durch eine frühere Infektion geschützt, jedoch jede 20. Frau hat keinen Immunschutz und kann sich bei einem erkrankten Kind oder an einem an Gürtelrose erkrankten Erwachsenen mit Windpocken infizieren.

    Bei einer Infektion der Mutter in den ersten 6 Monaten der Schwangerschaft kommt es nur selten (1-2%) zur einer Erkrankung des ungeborenen Kindes. Dieses „angeborene Varizellen-Syndrom“ äußert sich jedoch in Fehlbildungen der Haut (Narbenbildung), des Auges, der Gliedmaßen und des Gehirns und geht mit einer hohen Sterblichkeit einher.

    Ein besonders hohes Risiko einer kindlichen Infektion besteht um den Zeitpunkt des Geburtstermins (v.a. 4 Tage vor bis 2 Tage nach der Entbindung). Bei 1/3 der Kinder kommt es zu einem tödlichen Verlauf.

    Nach einer durchgemachten Windpockeninfektion besteht eine bleibende Immunität.

    Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie bereits eine Windpockeninfektion durchgemacht haben, können wir mit einer Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft (optimalerweise schon vorher, um ggf. noch eine Impfung durchführen zu können) testen, ob bei Ihnen Immunschutz besteht.

     
    Ringelröteln
     

    Ringelröteln werden durch das Parvovirus B19 verursacht. Die Übertragung der Viren von Mensch zu Mensch erfolgt überwiegend durch Tröpfcheninfektion, d.h. durch Nasen-und Rachensekrete z.B. beim Niesen oder Husten.

    Die überwiegende Zahl der Infektionen erfolgt bei Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren, jedoch nicht selten auch bei Erwachsenen. Bei diesen verläuft die Infektion in 60% symptomlos, bei 40% kommt es überwiegend zu unspezifischen Symptomen wie Muskel- und Gelenkschmerzen.

    Bei der Infektion der Schwangeren kann es in jedem Schwangerschaftsalter zum Übergang der Viren auf das Kind kommen, die Rate beträgt etwa 30-40%. Die Viren befallen die Zellen, die für die Blutbildung verantwortlich sind – eine schwere Anämie (Blutarmut), ein Hydrops fetalis (Wasseransammlung im kindlichen Gewebe) sowie ein Fruchttod können die Folge sein. Bei Infektionen in den ersten 5 Monaten der Schwangerschaft kommt es in 10-30% zur Fehlgeburt.

    Ob Sie aufgrund einer früher durchgemachten Infektion einen Immunschutz besitzen, können wir durch eine Blutuntersuchung zu Beginn der Schwangerschaft für Sie klären.

     
    ) und zusätzliche Labordiagnostik ( TSH-Test,
     

    Stoffwechselstörungen der Schilddrüse der Mutter können einerseits zu Früh-und Fehlgeburten führen, andererseits zu Erkrankungen des Neugeborenen. So wurden in neuen Studien Stoffwechselstörungen nachgewiesen, die zu Intelligenzdefiziten führten.

    Gerade im süddeutschen Raum bestehen durch den hier herrschenden Jodmangel häufig Schilddrüsenunterfunktionen. Ein einfacher Test zu Beginn der Schwangerschaft zeigt, ob Ihre Schilddrüsenwerte im Normbereich liegen.

     
    Alpha Fetoprotein-Screening,
     

    Unter Neuralrohrdefekten versteht man eine Gruppe von Erkrankungen des Zentralnervensystems wie z. B. die Spina bifida (Offener Rücken), die mit schweren neurologischen Störungen wie Lähmungen oder Einschränkung der Blasen- oder Darmfunktion verbunden sein kann. Im schlimmsten Fall kommt es zu schweren Fehlbildungen des Schädels und Gehirns.
    Mit dem AFP-Wert kann unter Berücksichtigung des Schwangerschaftsalters (16. – 18. SSW) das Risiko einer solchen Erkrankung ermittelt werden.

     
    Bestimmung des Scheiden-pH-Wertes
     

    5-7 % aller Kinder werden vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche geboren und somit als Frühgeborene bezeichnet. Je früher die Kinder geboren werden, desto unreifer sind ihre Organfunktionen und desto höher ist das Risiko für Gesundheits- und Entwicklungsstörungen.

    Infektionen der Scheide und der Gebärmutter gehören zu den häufigsten Ursachen von Frühgeburten. Diese Infektionen können unbemerkt verlaufen und vorzeitige Wehen auslösen. Eine frühzeitige Behandlung erhöht die Chance, das Frühgeburtenrisiko zu senken.

    Der normale pH-Wert in der Scheide liegt bei 4,0 bis 4,4. Ein erhöhter pH-Wert weist auf eine mögliche Infektionsgefahr hin. Mit der einfachen Messung des pH-Wertes, die von Ihnen selbst durchgeführt werden kann, kann diese Gefahr frühzeitiger erkannt werden und ggf. eine entsprechende Behandlung eingeleitet werden.

    Empfohlen wird die pH-Selbstbestimmung von Beginn der Schwangerschaft bis mindestens zur 34. Schwangerschaftswoche zweimal pro Woche. Sollten Sie in dieser oder einer vorangegangenen Schwangerschaft bereits unter einer Scheideninfektion gelitten haben oder bereits Fehl- oder Frühgeburten erlitten haben, ist es ratsam, den Test häufiger durchzuführen.

    Bei mehrmals auffälligem Testergebnis informieren Sie uns bitte zügig!

    Es gibt inzwischen viele Hersteller, die Möglichkeiten zur pH-Selbstmessung anbieten. Die Kosten für 100 Messungen liegen bei ca. 15,00 €. Unser Team wird Sie hierüber gerne informieren!

     
    )
  • Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes
     

    Als Schwangerschaftsdiabetes bezeichnet man eine Zuckerkrankheit, die erstmals in der Schwangerschaft auftritt oder erkannt wird. Die Häufigkeit des Gestationsdiabetes in Deutschland liegt bei 5%. Unbehandelt stellt er ein deutlich erhöhtes Risiko für Mutter und Kind dar.

    Risiken des Gestationsdiabetes für die Mutter:

    • Harnwegsinfekte
    • Bluthochdruck
    • Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung)
    • erhöhte Neigung zu Fehlgeburten
    • Geburtskomplikationen (u.a. erhöhte Kaiserschnittrate)
    • Entstehung eines bleibenden Diabetes in späteren Jahren

    Risiken des Gestationsdiabetes für das Kind:

    • übergewichtige, aber unreife Neugeborene (Makrosomie)
    • vermehrte Bildung von Fruchtwasser (Polyhydramnion) und dadurch Frühgeburtlichkeit
    • Totgeburt
    • Unterzuckerung nach der Geburt
    • Atemnotsyndrom nach der Geburt
    • Entwicklung von Übergewicht und Diabetes bereits in der Pubertät

    An Gestationsdiabetes können alle Schwangeren erkranken, besonders häufig betroffen sind jedoch:

    • Übergewichtige Schwangere
    • Spätgebärende
    • Schwangere mit einem Gestationsdiabetes in einer früheren Schwangerschaft
    • Schwangere, die bereits ein Kind > 4500g geboren haben
    • Schwangere mit einer familiären Belastung für Zuckerkrankheit
    • ≥ 3 Fehlgeburten hintereinander

    Ein Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Beschwerden und kann nur durch einen Zuckerbelastungstest sicher ausgeschlossen werden!!

    Wann wird der Test durchgeführt?

    • zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche
    • bei Risiken oder klinischem Verdacht auch früher

    Wie wird der Test durchgeführt?

    75g-oGTT (oraler Glukosetoleranztest):
    Während dieses zweistündigen Tests wird dreimal Blut abgenommen. Sie sollten in den 3 Tagen vor dem Test keine Diät gehalten haben. Am Abend vor dem Test dürfen Sie bis ca. 22:00 Uhr essen und müssen danach nüchtern bleiben. Am Morgen erfolgt zunächst eine Blutentnahme, danach erhalten Sie 75 g Glukose (Traubenzucker) als Trinklösung. Nach ein und zwei Stunden erfolgen weitere Blutentnahmen.

    Was tun bei auffälligem Befund?
    Ein Gestationsdiabetes ist behandelbar. Durch eine frühzeitige Erkennung und entsprechende Behandlung lassen sich die Risiken für Mutter und Kind deutlich senken.

    Sollte der Test bei Ihnen auffällig sein, so wird in Zusammenarbeit mit einem Diabetologen eine entsprechende Therapie (Ernährungsumstellung, regelmäßige Blutzuckerkontrollen, intensivierte Schwangerschaftsbetreuung und ggf. Behandlung mit Insulin) erfolgen.

     
    mittels Zuckerbelastungstest
  • Ersttrimesterscreening
     

    Wie viele andere Eltern auch, stellen Sie sich sicherlich die Frage, ob Ihr Kind gesund zur Welt kommen wird. Vielen Paaren ist bereits bekannt, dass das statistische Risiko für bestimmte Erkrankungen mit dem mütterlichen Alter zunimmt. Da dies jedoch nicht mit dem persönlichen Risiko gleichzusetzen ist und zudem viele Erkrankungen auch unabhängig vom mütterlichen Alter auftreten, wurde nach neuen Verfahren zur Verbesserung der Risikoabschätzung gesucht.

    Mit dem Ersttrimesterscreening steht zwischen der 12. und 14. SSW eine einfache und komplikationslose Methode zur Verfügung, um Ihr individuelles Risiko für ein Kind mit Chromosomenstörungen (z.B. Down-Syndrom = Trisomie 21) oder eine Reihe anderer Erkrankungen (z.B. schwere Herzfehler) zu berechnen.

    Hierbei handelt es sich um eine Kombination einer speziellen Ultraschalluntersuchung (Messung der sog. Nackentransparenz bzw. Nackenfalte), einer mütterlichen Blutuntersuchung (der Schwangerschaftshormone freies ß-HCG und PAPP-A) und der Berücksichtigung des mütterlichen Alters.

    Die Erkennungsrate dieses Risiko-Tests liegt bei ca. 90%. Wichtig ist es jedoch zu verstehen, dass die Zuordnung zu einer Risikogruppe nicht bedeutet, dass das Kind auch sicher diese Erkrankung hat, sondern lediglich ein erhöhtes Risiko hierfür besteht. Die endgültige Diagnose muss dann durch ein anschließendes invasives Verfahren (Entnahme von Plazentagewebe oder Fruchtwasser) mit anschließender Chromosomenanalyse gestellt werden.

    Andererseits bedeutet ein unauffälliges Ergebnis aber auch keine absolute Garantie für die Geburt eines Kindes ohne Chromosomenveränderung, denn ein sicherer Ausschluss ist nur durch eine direkte Chromosomenuntersuchung möglich!

    Der Vorteil dieser neuen Methode liegt darin, dass die Anzahl unnötiger invasiver Untersuchungen, die immer mit einem Risiko für Fehlgeburten behaftet sind, reduziert werden kann.

     
    (Nackenfaltenmessung und Blutuntersuchung)
  • Testung auf B-Streptokokken
     

    B-Streptokokken (auch GBS = Gruppe-B-Streptokokken genannt) sind Bakterien, die bei vielen Frauen Bestandteil der normalen Darmflora sind. Bei 15-25% aller Frauen können diese Bakterien auch in der Scheide nachgewiesen werden, was normalerweise zu keinerlei Symptomen führt.

    Während der Geburt kann sich das Kind jedoch in der Scheide mit den B-Streptokokken infizieren. B-Streptokokken gehören zu den häufigsten Ursachen für schwere Neugeboreneninfektionen. Die Übertragungsrate liegt hierbei bei 50-60%, jedoch entwickeln glücklicherweise nur etwa 2% der Kinder eine schwere Infektion.

    Das Risiko für eine solch schwere Infektion steigt jedoch erheblich, wenn zusätzliche Faktoren (Bakteriennachweis im Urin, mütterliches Fieber unter der Geburt, Blasensprung seit ≥ 18 Stunden, nach Geburt eines Kindes mit B-Streptokokkeninfektion) hinzukommen. Besonders stark erhöht sich das Risiko für unreife Frühgeborene unter der 37. SSW; bei Frühgeburten unter der 28. SSW kommt es in beinahe 100% zu einer Infektion des Kindes. Auch heute sterben leider noch Kinder an dieser schweren Infektion!

    Der Nachweis einer B-Streptokokken-Infektion der Schwangeren erfolgt zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche durch einen Abstrich aus der Scheide und der Region um den Anus.

    Ist der Nachweis positiv, muss eine Antibiotika-Prophylaxe zum Zeitpunkt der Geburt erfolgen (Mittel der Wahl: Penicillin). Eine Behandlung zu einem früheren Zeitpunkt in der Schwangerschaft ist bei fehlenden Symptomen (z.B. Harnwegsinfekt mit B-Streptokokken, Frühgeburtsbestrebungen)nicht sinnvoll, da die B-Streptokokken nach der Therapie meist sehr schnell erneut auftreten und nur der Schutz des Neugeborenen unter der Geburt relevant ist.

     
  • zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, 3D/4D-Ultraschall
     

    Von den Krankenkassen werden im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien nur 3 Ultraschalluntersuchungen (in der 9.-12. Woche, 18.-22. Woche und 28.-32. Woche) übernommen.

    Viele Eltern möchten jedoch auch ohne vorbestehende Risiken durch den Einsatz zusätzlicher Untersuchungen dem Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit nachkommen oder einfach das Ungeborene beim „Babyfernsehen“ beobachten.

    Beeindruckend ist die dreidimensionale Darstellung (3D) des Ungeborenen in der Schwangerschaft, besonders wenn die Bewegungen des Babys zusätzlich "live" gesehen werden können (4D). Dies gibt Ihnen als werdende Mutter einen ersten Blick auf ihr Kind und damit Sicherheit und Beruhigung.

    Eine solche Ultraschalldarstellung gelingt am besten zwischen der 26.-30. Woche und ist z.B. auf eine günstige Kindslage und ausreichende Fruchtwassermenge angewiesen.

    Mit einem der modernsten Ultraschallgeräte werden Sie in unserer Praxis spektakuläre und unvergessliche Eindrücke von Ihrem ungeborenen Kind bekommen.

    Da diese Untersuchung meist etwas zeitaufwändiger ist, vereinbaren Sie hierfür bitte einen gesonderten Termin und bringen Sie gerne Ihren Mann oder eine andere Vertrauensperson mit.

    Der 3D/4D-Ultraschall ist (wie auch die zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen) keine Kassenleistung.

     
  • Farbdoppler-Untersuchungen
     

    Die Dopplersonografie bietet einerseits die Möglichkeit, den Blutfluss, der zwischen Gebärmutter und Plazenta sowie Fetus und Plazenta besteht, zu beurteilen. Zum anderen können fetale Blutgefäße und das fetale Herz untersucht werden.

    Die Beurteilung des Gebärmutter-Blutflusses in der 24. Schwangerschaftswoche ist ein wichtiger Indikator z.B. für einen später auftretenden Schwangerschafts-Bluthochdruck oder eine Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung). Diese Erkrankungen können mit einer Wachstumsverzögerung des Kindes sowie Frühgeburtlichkeit mit schweren Komplikationen für Mutter und Kind einhergehen. Ist der Blutfluss in den Gebärmuttergefäßen zu diesem Zeitpunkt normal, können Bluthochdruck und Präeklampsie auch im weiteren Schwangerschaftsverlauf nahezu ausgeschlossen werden.

    Kombiniert mit einer Beurteilung des kindlichen Wachstums, der Fruchtwassermenge und der Plazentareifung gibt die Messung des Blutflusses in den kindlichen Gefäßen (z.B. Gehirngefäße, Nabelschnur) ab etwa der 30. SSW Aufschluss über den Versorgungszustand des Ungeborenen, also über das „Wohlbefinden“ des Kindes.

    Liegt ein Risiko gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vor, wird die Farbdoppleruntersuchung von den Krankenkassen bezahlt.
    Darüber hinaus erachten wir sie aber aufgrund der hohen Aussagekraft als sinnvolle Untersuchung, auch wenn keine Risikoschwangerschaft vorliegt.

     
    (Blutflussmessung in den Gebärmuttergefäßen, der Nabelschur oder in kindlichen Gefäßen)

Im Folgenden haben wir Ihnen noch einen Überblick über den zeitlichen Ablauf der Untersuchungen in der Schwangerschaft zusammengestellt.

SSWMutterschaftsvorsorgeZusatzuntersuchungenSonstiges
9.-12.1. Ultraschall, Antikörper-Suchtest, HIV- u. Chlamydien-Urin-Test, Röteln-Test, Syphilis-Test Toxoplasmose, CMV, Ringelröteln, Windpocken, TSH, Chlamydienabstrich  
12.-16. Ersttrimesterscreening (12.-14. SSW), Ultraschall  
19.-22.2. UltraschallFarbdoppler, ToxoplasmoseAnmeldung Geburtsvorbereitungskurs
24.-26.2. Antikörper-SuchtestDiabetes-Test Ultraschall, 3D/4D  
27.-29.ggf. Rhesusprophylaxe, ggf.CTGUltraschall, 3D/4D 
29.-32.3. Ultraschall, CTGToxoplasmose 
34.-35.Hepatitis-Serologie, CTGUltraschall, FarbdopplerMutterschutz, Anmeldung in Geburtsklinik
36.-37.CTGAbstrich auf B-Streptokokken Ultraschall, Farbdoppler  
38.-39.CTGUltraschall, Farbdoppler 
40.CTGUltraschall, Farbdoppler 
über Termin alle 2 TageCTG 7 Tage über Termin Klinikvorstellung

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unser Team!